Ihre Testamentsspende
Bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung
Sie haben den Wunsch, sich auch über ihr Lebensende bürgerschaftlich zu engagieren?
Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis, ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin Gutes zu tun. Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.
Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in Hüfingen und die Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens investieren möchte, findet in der Hüfinger Bürgerstiftung einen verlässlichen Partner. Mit der Spende oder Zustiftung können die gemeinnützigen Projekte der Bürgerstiftung unterstützt und verwirklicht werden. Damit kann zur Förderung neuer Ideen und zur Sicherung der Zukunft der Bürgerstiftung beigetragen werden.
Dabei kann auf Wunsch selbst bestimmen werden, ob mit dem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließen und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt werden soll.
Sie haben die Möglichkeit die Hüfinger Bürgerstiftung in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einzusetzen und ihren Nachlass positiv in die Zukunft zu investieren.
Im Trauerfall kann der Wunsch des Verstorbenen zu Lebzeiten der Anlass für den Aufruf zu einer Spende sein, sich für einen der Stiftungszwecke nachhaltig einzusetzen.
Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Wenn Sie überlegen, die Hüfinger Bürgerstiftung in Ihrem Testament zu bedenken oder näher beraten werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.